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Österreichischen Honorarkonsulats in Temeswar
Aufenthaltsgenehmigungen (gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Unionskodex für die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Personenverkehr), ausgestellt von der Republik Bulgarien und Rumänien berechtigt den Inhaber unabhängig vom Ausstellungsdatum zur Einreise in der Republik Österreich und der anderen Schengen-Mitgliedstaaten und zum Aufenthalt dort für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab diesem Datum. Daher dürfen Drittstaatsangehörige mit gültigen Reisepässen und einem solchen gültigen rumänischen oder bulgarischen Aufenthaltstitel OHNE Visum in die Schengen-Mitgliedstaaten reisen.
Schengen-Visa (Visatyp C), die ab dem 31. März 2024 von der Republik Bulgarien und Rumänien ausgestellt wurden, gelten auch für Österreich und die anderen Schengen-Mitgliedstaaten.
Kurzaufenthaltsvisa ausgestellt ab dem 31. März 2024 von der Republik Bulgarien und Rumänien berechtigen zur Einreise nach Österreich und den anderen Schengen-Mitgliedstaaten.
Nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Visumtyp D) der Republik Bulgarien und Rumäniens berechtigen den Inhaber unabhängig vom Ausstellungsdatum zur Einreise und zum Aufenthalt in der Republik Österreich und der anderen Schengen-Mitgliedstaaten für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tage.
Residence permits (in accordance with Article 2(16) of Regulation (EU) 2016/399 of the European Parliament and of the Council establishing a Union Code on the rules governing the movement of persons across borders) issued by the Republic of Bulgaria and Romania will entitle the holder irrespective of their date of issuance to enter and stay in the territory of Austria and the other Schengen Member States for 90 days within a period of 180 days, from this date. Therefore third country nationals with valid passports and such valid Romanian or Bulgarian residence permits will be allowed to travel WITHOUT a Visa to the Schengen Member states.
Schengen visas (Visa type C) issued by the Republic of Bulgaria and Romania on or after 31 March 2024 will also be valid for Austria and the other Schengen member states.
National short-stay visas issued by the Republic of Bulgaria and Romania on or after 31 March 2024 will entitle the holder to enter Austria and the other Schengen Member States.
National long-stay visas (Visa type D) of the Republic of Bulgaria and Romania will entitle the holder irrespective of their date of issuance to enter and stay in the territory of Austria and the other Schengen Member States for 90 days within a period of 180 days.
Im Oktober 2020 wurde Georg Bardeau zum Honorarkonsul der Republik Österreich für Arad, Bihor, Caraş-Severin, Hunedoara, Mehedinţi und Timiş ernannt.
Der gebürtige Steirer Georg Bardeau ist seit 2002 beruflich im Banat in der Landwirtschaft und der Immobilienentwicklung tätig. Timisoara wurde für ihn zur zweiten Heimat und gemeinsamen mit seiner aus Timisoara stammenden Frau ist er auch in diversen Wohltätikeitsprojekten tätig.
Schon vor der Zeit zur Ernennung als Honorarkonsul war Georg Bardeau stets bemüht die guten politischen und ökonomischen Beziehungen zwischen Österreich und Rumänien zu verbessern und wird dies natürlich als Honorarkonsul intensivieren und weiterverfolgen.
Unterstützt wird Honorarkonsul Georg Bardeau bei seinen Aufgaben von Frau Lavinia Georgescu.
Der Bundespräsident der Republik Österreich, Alexander Van der Bellen hat Herrn Georg Bardeau zum Honorarkonsul und Leiter des Honorarkonsulates Temeswar mit Amtsbefugnis in Arad, Bihor, Caraş-Severin, Hunedoara, Mehedinţi und Timiş ernannt.
Die Angelobung erfolgte seitens der Österreichischen Botschafterin Isabel Rauscher. Die Feier fand in Corona-bedingtem engen, jedoch feierlichen, Rahmen am 14 Oktober 2020 in der Österreichischen Botschaft in Bukarest statt.
In Anwesenheit der Botschafterin der Republik Österreich in Rumänien, Frau Isabel Rauscher, fand am 25 Mai 2021 die offizielle Einweihung des Honorarkonsulats Österreichs in Timisoara statt.
Unter Auslandsösterreicher versteht man eine Person mit Österreichischer Staatsbürgerschaft, die in Österreich über keinen Hauptwohnsitz verfügt.
Wir möchten Sie auf die Möglichkeit hinweisen sich beim Österreichischen Außenministerium als Auslandsösterreicher zu registrieren. Nach der Aufnahme in die Datenbank erhalten Sie wichtige Informationen in Notsituationen, Wahlen oder anderen Themen.
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